Asbest

Die Gefahrstoffverordnung 2024

Mit der neuen Gefahrstoffverordnung Dezember 2024, treten wichtige Änderungen im Umgang mit Asbest in Kraft.

Besonders relevant ist die sogenannte Stichtagsregelung: Bei allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, muss davon ausgegangen werden, dass asbesthaltige Baustoffe verbaut sein könnten. Darauf weist auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hin.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass auch in Häusern aus 1994 und 1995, noch Restbestände von  Asbest verbaut wurden.

 

Diese Erkenntnisse, sowie die erneuerte Gefahrenstoffverordnung aus 2024 bedeutet, dass bei geplanten Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen in älteren Gebäuden eine besondere Vorsicht geboten ist. Eine sach- und fachkundige Untersuchung ist unerlässlich, um Gesundheitsrisiken sowie Schwierigkeiten mit Ordnungsbehörden der Abfallentsorgung für alle Beteiligten zu vermeiden.

Der Veranlasser, z.B. der Eigentümer der Immobilie, ist aufgrund der neuen GefahrstoffV verpflichtet Handwerker, bzw. die Beteiligten über die Asbestrisiken zu informieren, ggf. eine Analyse durch den Sachverständigen zu beauftragen.   

 

Asbest, Beispiele von Asbestuntersuchungen

Hier finden Sie Informationen und Beispiele aus der Praxis über die Asbest-Problematik.
 

Asbest in Bielefeld

Asbest in Braunschweig

Asbest in Herford

Asbest in Löhne

Asbest in Melle

Asbest in Minden

Asbest in Minden - 2

 
 

Kontakt zum Sachverständigenbüro 

Weitere Informationen über Schimmelpilz-Analysen finden Sie unter 
http://bbuu.de/index.php/umweltanalytik-sachverstaendigenbuero/schlafplatz-analysen