Die Gefahrstoffverordnung 2024
Mit der neuen Gefahrstoffverordnung Dezember 2024, treten wichtige Änderungen im Umgang mit Asbest in Kraft.
Besonders relevant ist die sogenannte Stichtagsregelung: Bei allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, muss davon ausgegangen werden, dass asbesthaltige Baustoffe verbaut sein könnten. Darauf weist auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hin.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass auch in Häusern aus 1994 und 1995, noch Restbestände von Asbest verbaut wurden.
Diese Erkenntnisse, sowie die erneuerte Gefahrenstoffverordnung aus 2024 bedeutet, dass bei geplanten Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen in älteren Gebäuden eine besondere Vorsicht geboten ist. Eine sach- und fachkundige Untersuchung ist unerlässlich, um Gesundheitsrisiken sowie Schwierigkeiten mit Ordnungsbehörden der Abfallentsorgung für alle Beteiligten zu vermeiden.
Der Veranlasser, z.B. der Eigentümer der Immobilie, ist aufgrund der neuen GefahrstoffV verpflichtet Handwerker, bzw. die Beteiligten über die Asbestrisiken zu informieren, ggf. eine Analyse durch den Sachverständigen zu beauftragen.
Asbest, Beispiele von Asbestuntersuchungen
Hier finden Sie Informationen und Beispiele aus der Praxis über die Asbest-Problematik.Asbest in Bielefeld
Asbest in Braunschweig
Asbest in Herford
Asbest in Löhne
Asbest in Melle
Asbest in Minden
Asbest in Minden - 2
Asbest in Bad Essen
Asbest in Bünde
Asbest in Diepenau
Asbest in Enger
Asbest in Espelkamp
Asbest in Garbsen
Asbest in Halle, Westfalen
Asbest in Hille
Asbest in Hüllhorst
Asbest in Kalletal
Asbest in Lage
Asbest in Lemgo
Asbest in Porta Westfalica
Asbest in Rahden
Asbest in Rinteln
Asbest in Spenge
Asbest in Stadthagen
Asbest in Uchte
Asbest in Vlotho
Asbest in Warmsen b. Nienburg
Asbest in Wunstorf
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Weitere Informationen über Schimmelpilz-Analysen finden Sie unter
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